GWK Reisen GmbH
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97688 Bad Kissingen
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Montag – Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
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Aktuell gelten im Reisebus (Gelegenheitsverkehr) in Bayern keine coronabedingten Auflagen mehr. Allerdings steht es Gaststätten, dem Einzelhandel, Beherbergungsbetrieben, Museen etc…., frei von Ihrem „Hausrecht“ Gebrauch zu machen und evtl. das Tragen von Masken oder die 3-G Regelung vorzuschreiben.
(Auch in anderen Bundesländern können die Vorgaben variieren).
Deshalb sollten Sie Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis immer bei sich führen, um ihn bei Bedarf vorzeigen zu können.
Wichtig:
Bitte beachten Sie die jeweilige Gültigkeitsdauer Ihrer Zertifikate und Nachweise, hierfür ist der Reisende selbstverantwortlich.
Keine Maskenpflicht mehr im Reisebus!
Im Reisebus (Gelegenheitsverkehr) ist das Tragen von Masken aktuell nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings empfehlen wir zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitreisenden weiterhin das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung.
Allgemeine Hygieneregeln beachten!
Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch bei der Nutzung von Reisebussen besonders wichtig. Hierzu gehören regelmäßiges Händewaschen, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge bzw. in ein Taschentuch, Wahrung des Abstandes sowie die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten.
WICHTIG!
Bitte beachten Sie, dass Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion sowie Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, nicht an der Reise teilnehmen dürfen. Ausgeschlossen sind auch Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere). Sollten während der Fahrt Krankheitssymptome auftreten, so ist unverzüglich das Fahrpersonal darüber zu informieren. Tritt während der Fahrt eine bestätigte COVID-19 Infektion auf, so entscheiden die örtlichen Gesundheitsbehörden über die weitere Vorgehensweise. Eine weitere Teilnahme an der Reise ist nicht gestattet. Die Kosten für evtl. Quarantäne oder eigene Rückreise hat der Kunde selbst zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.
(Stand 03.04.22, Änderungen der behördlichen Vorgaben jederzeit möglich)